Hilfe für die Berglandwirtschaft
Seit dem 16. Jahrhundert gab es im Wallis Jagdverordnungen, welche der Wildtierregulation dienten. Wolf und Bär durften während des gesamten Jahres gejagt werden, weil unsere Vorfahren naturverbunden lebten und sich des Schadenpotenzials von Grossraubtieren bewusst waren. Bei weitaus geringerer Bevölkerungsdichte und Nutztierzahl mussten allein in der Landvogtei St-Maurice jährlich bis zu 40 Wölfe jährlich erlegt werden, um die Sicherheit von Mensch und Nutztier erhöhen zu können.
Ein solcher, Flexibilität einräumender gesetzlicher Rahmen muss wiederhergestellt, das naturverbunden-pragmatische Handeln wieder gelebt werden – zu Gunsten unserer Berglandwirtschaft. Im Gegensatz zur Neuzeit liegt der Hebel in Bern. Die Umsetzung der Revision des Jagdgesetzes und der 2022 gefundene Wolfskompromiss führen zwar ein zur Vermeidung von Schäden und zur Verhinderung einer konkreten Gefährdung von Menschen ein präventives Regulierungsinstrument ein, doch ist dieses nicht ausreichend, da zahlreiche einschränkende Bedingungen einer nachhaltigen Behebung zahlreicher substanzieller Schwierigkeiten der Nutztierhaltung entgegenstehen.
neo – Die sozialliberale Mitte organisierte aus diesem Grund am 29. Juli 2023 im Weiler Stalden auf dem Simplonpass eine Medienorientierung, welche im Beisein der Präsidentin des Initiativkomitees, betroffenen Züchterinnen und Züchtern sowie involvierten Vereinen und Verbänden die neue eidgenössische Wolfsinitiative vorstellte. Die Umsetzung des Projekts nach einem an die schweizerischen Verhältnisse angepassten schwedischen Modell würde die Bejagung des Wolfs mittels legaler Jagd ermöglichen – mit regional variierenden Umsetzungsoptionen, die sich an den entsprechenden Nutztierdichten orientieren. Auf diesem Weg könnten die Bestände auf einem stabilen Bestand von Individuen gehalten werden.