Was der Klimafonds geleistet hätte
Die Walliser Stimmbevölkerung hat das kantonale Klimagesetz, das einen Klimafonds vorgesehen hätte, abgelehnt. Einige Politiker bestreiten nun, dass dieser es erlaubt hätte, für die Behebung von Elementarschäden aufzukommen. Dies ist falsch.
Art. 21, Absatz 3 des Gesetzes zur Thematik dieses Fonds hält fest, dass der Staatsrat festlegt, «welche Projekte und Massnahmen durch die Klimareserve finanziert werden». Dieser Grundsatz hätte ein breites mögliches Spektrum an Handlungsoptionen ermöglicht. Art. 2, Absatz 5 wiederum legt auf dem Gebiet der kantonalen Klimaziele fest, dass der Kanton dafür sorgt, dass «die Zunahme der vom Klimawandel bedingten Schäden eingedämmt wird, auf der Grundlage eines integrierten Risikomanagements die Anpassung der Menschen, der Biodiversität und der materiellen und immateriellen Güter von erheblichem Wert an den Klimawandel zu verbessern».
Der Fonds hätte in diesem Sinne den Zweck gehabt, einerseits Präventivmassnahmen gegen die Klimaveränderung zu ergreifen, andererseits aber auch Schäden zu beheben. So war zum Beispiel angedacht, schädliche Folgen von Murgängen über diese Reserven vorzufinanzieren. Es wurden im Departement für Finanzen und Energie bereits eine umfangreiche Liste von Massnahmen, aufgeteilt auf die in den verschiedenen Departementen, erstellt, von denen viele Schadensbehebung betrafen, z.B. die Sanierung von Strassentunnels.
Die Geister der Parteien scheiden sich im Grunde wohl daran, ob man Naturereignisse und -katastrophen zumindest partiell auf den Klimawandel zurückführt oder nicht. Wir unsererseits anerkennen, dass die globale Erwärmung massive Rückwirkungen auf den alpinen Lebensraum zeitigt und dass Permafrost, wachsende Starkniederschläge und über Wochen eingependelte Grosswetterlangen mit diesem Wandel in Zusammenhang stehen.