Mit nüchterner Sachlichkeit gegen den emotionalen Overload
Die nüchtern-sachliche Analyse des Entwurfs der Kantonsverfassung zeigt: Der eigentliche Grundzweck jeder Verfassungssetzung, die Regelung staatsrechtlicher Normen in reiner Form, wurde verfehlt, da der Text zahlreichen weiteren Zwecken zudienen will. Auf Kosten der Bevölkerung schreibt der Verfassungsrat dem Kanton Wallis Aufgaben zu, die in die Kompetenz des Bundes fallen. Verwaltungsapparat und Sozialstaat werden ausgebaut, die Schaffung neuer Gesetze wird vorgespurt. Für einige Verfassungsrätinnen und -räte stellte das Projekt in erster Linie ein emotionales Spielfeld zur Durchsetzung individueller und parteipolitischer Begehrlichkeiten dar. Neben der politisch-rechtlichen Schlüssigkeit ging deshalb auch der Gesamtblick auf die kurz- und mittelfristigen Realitäten im Wallis schlichtweg vergessen.
Mittlerweile wird aus Mangel an durchschlagenden Argumenten gegen die hohen Kostenfolgen die Umsetzbarkeit der im Entwurf enthaltenen Projekte sogar vom Befürworter-Lager überwiegend als fraglich und anfechtbar taxiert. Dies ist doch ein mehr als prägnanter Ausdruck für die Überladenheit der neuen Verfassung. Wozu Elemente in die ranghöchsten Normen unseres Staates einschreiben, wenn sie angeblich gar nicht verwirklicht werden sollen? Dem Gesamtstaatsrat – Befürworter Favre präsentierte im Dezember 2023 ein weiteres Mal Berechnungen – ob der eigenen Versäumnisse der unseriösen Arbeit zu bezichtigen, setzt dieser verworrenen Argumentation schliesslich die Krone auf.
Wir sagen nein zu einer Totalrevision, die zahllose zum Platzen verurteilte Luftschlösser und zweckferne Kuriositäten birgt: Modernisierung der Verfassung, ja bitte, unbedingt sogar, aber zwingend unter Berücksichtigung der tatsächlichen Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen unseres Kantons.