Elternzeit: ja, aber bitte national!
Was in Bern und Zürich scheiterte, fand im Hotspot Genf Anklang, weil man einen moderaten Weg beschritt: eine 24wöchige Elternzeit. So erkennt denn auch, wer genauer hinschaut, dass nur zusätzliche Wochen zur EO-gestützten Mutterschaftszeit eingeführt wurden, die nach einem gewissen Schlüssel verteilt werden dürfen. Finanziert wird dies durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Insofern ist die Lösung in Tat und Wahrheit eine Erweiterung des bestehenden Modells der Mutterschaftszeit und des Vaterschaftsurlaubs und entspricht nicht der von den jüngeren Generationen erwarteten Einführung einer flexiblen Elternzeit, wie sie fast überall in Europa bekannt ist.
Eine derartige Zwischenlösung würde im Wallis auch im Zuge der Annahme der Kantonsverfassung umgesetzt werden, denn der EO-gestützte Anteil für die Mutter wäre weiterhin fix vorgegeben. Dies wird unter dem Strich die Einrichtung einer schweizerischen und daher bezahlbaren und breit akzeptierten Elternzeit verzögern. Nur wenn die gesamte arbeitsfreie Zeitspanne nach der Geburt eines Kindes flexibel auf beide Elternteile aufgeteilt werden kann, ist zudem Freiheit und wahre Chancengleichheit gegeben und auch tatsächlich per definitionem von einer Elternzeit zu sprechen.
Wir begrüssen daher die Einführung einer schweizerischen Elternzeit, die Müttern und Vätern in allen Kantonen unseres kleinen Landes dieselben Möglichkeiten einräumen wird. Über das Bein gebrochene, den Kanton sowie Arbeitgeber und -nehmer unnötig belastende Stückwerke lehnen wir ab. Wir unterstützen die von Centre-Vertretern 2023 eingereichte Resolution zum Thema, die festhält: es braucht eine mehrheitsfähige nationale Lösung, die finanzierbar und pragmatisch ist. Denn der Bund steht in der Pflicht, vorwärtszumachen für die jungen Familien, nicht die Verfassung.