Höhere Hürden bei Einsprachen und Beschwerden zu Gunsten unserer Bauwirtschaft
An der Novembersession konnten wir unseren Vorstoss, der höhere Hürden bei Einsprachen und Beschwerden verlangt, erfolgreich an den Staatsrat zur Beantwortung überweisen. Eine Mehrheit der Parlamentarier befand, dass es Massnahmen braucht. Wieso?
In Brig hat die bis ans Bundesgericht weitergezogene Einsprache dazu geführt, dass der Bau des Spitals sich massiv verteuern wird – zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. In Verbier hat es sich ein Walliser zum Geschäftsmodell gemacht, systematisch gegen neue Luxuschalets Einsprache zu erheben. Seit 2011 hat er 227 Rekurse eingelegt. 2013 beispielsweise zahlte ihm ein schwedischer Financier 150’000 Franken, damit er den Einspruch gegen seinen geplanten Bau zurückzog. Wieso ist das möglich? In unserem Kanton genügt es, weniger als 150 Meter von einem Bauprojekt entfernt zu wohnen oder in der Nähe ein Stück Land zu besitzen, um sich dem Bauvorhaben zu widersetzen. Zusätzlich sind die Hürden für missbräuchliche Einsprachen gering.
Die Fälle im Val de Bagnes, die nur die Spitze des Eisbergs darstellen, zeigen klar, dass immer wieder die Rechtsmittel missbraucht werden. Oft passiert dies neben anderem auch, um Bauland zu horten. Daher sind die zu niedrigen Hürden für Einsprachen und Beschwerden im Fall von Bauprojekten abzuheben und, wie wir fordern, verschiedene Hebel, vor allem im Bereich der Kosten und Kostenfolgen zu setzen.
Gegensteuernde Massnahmen auf legislativer Ebene werden unserer Bauwirtschaft zudienen, die besonders unter dem ausufernden Beschwerdewesen leiden. Die Einsprachewut ist gemäss Chefökonom der Raiffeisenbank Schweiz mit ein Grund für die prekäre Wohnungssituation und den überteuerten Immobilienmarkt. Denn wird nicht endlich Gegensteuer gegeben, droht uns ein Verlust unseres Wohlstands!