Mo. 22. Apr. 2024
Leserbrief

Billettzuschlag im Zug: innovative Lösungen sind gefragt

Die MGB führt einen Servicezuschlag von Fr. 10.- beim Bezug von Billetts in ihren Zügen ein. Die Erklärung, dass die Bahn ein Service public-Unternehmen sei, das seinen öffentlichen Transportauftrag haushälterisch zu erfüllen habe, leuchtete grundsätzlich ein. Die Anschaffungskosten für einen Automaten belaufen sich auf Fr. 50'000.- Franken, der jährliche Unterhalt auf Fr. 10'000.-, zu hohe Beträge, um alle 44 betroffenen Bahnhöfe auszurüsten. Ein sorgsamer, vernünftiger und kostenwirksamer Einsatz von öffentlichen Geldern ist begrüssenswert.

Die für die am meisten von diesem Servicezuschlag betroffene ältere Generation präsentierten Lösungsansätze der MGB indes überzeugten auf mehrfacher Ebene nicht: Das Billett 5 Tage vorher im Railcenter bestellen zu müssen, ist umständlich und kundenunfreundlich. Spontane Reisen fallen ins Wasser. Seniorinnen und Senioren in Schulungen zu digitalen Technologien zu schicken, zieht einen unnötigen IT-Geräte-Anschaffungszwang für die Nutzung des ÖV nach sich. Insofern widersprechen diese Vorschläge sowohl dem gesetzlich verankerten Service public-Gleichheitsgebot als auch dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit.

Die Digitalisierung der öffentlichen Dienste ist zwecks Effizienzsteigerung voranzutreiben, doch dürfen ältere Menschen nicht abgehängt werden. Digitales und komplementär ein reduziertes analoges Angebot sind das Patentrezept für fortwährende Chancengleichheit. Bei der Umsetzung sind innovative Ansätze gefragt: die Einführung einer Karte (oder einer neuen Dienstleistung auf dem SwissPass) für Seniorinnen und Senioren, auf welcher Billettbezüge direkt im Zug verbucht und danach monatlich, halbjährlich oder jährlich in Rechnung gestellt werden, wäre national, verbundweise oder regional keine Hexerei und erst noch preiswert, kundenfreundlich und gerecht.



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